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FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt in der Regel erst zum 30. Juni des Folgejahres.

125€ stehen Ihnen im Monat zur Verfügung. Bei unserem Stundensatz von 31,25€, sind es 4 Stunden im Monat.

Mit den 125 € Entlastungsbetrag stellen wir Ihnen 4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat zur Verfügung. Sollte sich bei Ihnen bereits ein Guthaben bei der Pflegekasse angesammelt haben, kann dies dementsprechend für weitere Stunden eingesetzt werden. Zudem gibt es noch zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten, hier beraten wir Sie gerne.

Gesetzlich Versicherte bekommen keine Rechnung von uns, wir senden die Rechnung direkt an die Pflegekasse. Bei Privat Versicherten ist es wie bei Arztrechnungen: Sie erhalten von uns die Rechnung zur Weiterleitung.

Nein. Die zuständige Behörde zertifiziert entsprechende Anbieter. Für diese Zertifizierung muss ein Anbieter ein entsprechendes Konzept vorlegen. Dazu gehört die Beschäftigung mindestens einer fachlichen Leitung sowie die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sämtliche in NRW zugelassene Dienstleister finden sich hier: https://pfaduia.nrw.de/ 

Nein, unsere Kunden sind nicht vertraglich gebunden. Das bedeutet, Sie können auf Wunsch jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden.

Definitiv! Meist versorgt Sie der Pflegedienst ambulant medizinisch, Arbeiten im Haushalt bleiben jedoch liegen. Wir sind pflegerisch überhaupt nicht tätig, dafür übernehmen wir gerne die Dinge, die ansonsten im Haushalt liegen bleiben würden. Somit ergänzen sich beide Bereiche perfekt.

Ja, unsere Alltags Helferinnen sind mindestens zum Pflegehelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.

Ja, es kommt immer dieselbe Helferin zur einer festen Zeit, die Sie miteinander vereinbart haben. Oft sind wir der erste Dienst, der in Ihren privaten Räumen unterstützend tätig wird und wir wissen, dass es nicht leicht ist, fremde Menschen ins eigene Heim zu lassen. Darum ist es unser Ziel, dass Sie mit Ihrer Helferin ein stabiles und dauerhaftes Vertrauensverhältnis aufbauen können.

Bei einer geplanten Abwesenheit der Helferin, wird im Vorfeld mit Ihnen besprochen, ob es zu einer Vertretungsregelung kommen soll. Auch bei längeren Ausfallzeiten kommt eine Vertretung zum Einsatz, wenn Sie es wünschen.

 

Unsere Alltagshelferinnen und -helfer halten selbstverständlich den gebotenen Mindestabstand zu Ihnen ein. Zudem tragen unsere MitarbeiterInnen Mundschutz, Einmalhandschuhe und führen eine regelmäßige Händedesinfektion durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Gerne besprechen wir weitere Hygienemaßnahmen nach Wunsch.